Immobilienlexikon Mietkauf
 
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Mietkauf
Der Mietkauf gibt den beiden Parteien eines Mietverhältnisses, also Mieter und Vermieter, die Möglichkeit, eine vertragliche Vereinbarung über ein Kaufgeschäft bezüglich des Mietobjekts zu treffen. In dem Vertragswerk wird der Zeitraum, innerhalb dessen der Mieter das Objekt kaufen kann, ebenso festgesetzt wie der spätere Kaufpreis. Bei diesem Zeitraum spricht man auch von der Ansparphase, die höchstens 25 Jahre dauern darf. Der Kaufpreis darf während der Ansparphase ebenso wenig verändert werden wie die Miete, die im Falle eines vereinbarten Mietkaufs als Nutzungsgebühr bezeichnet wird.

 

 

 

Mietkauf
Für den Mieter bzw. Käufer des Objekts ergibt sich aus dem Mietkauf der Vorteil, dass er kein Darlehen aufnehmen muss und folglich auch nicht mit einem Schufa-Eintrag belastet wird, sofern er bei der Schufa nicht aufgrund anderer Darlehen aktenkundig wird.

 

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