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Mietkauf
Der Mietkauf gibt den beiden Parteien eines
Mietverhältnisses, also Mieter und Vermieter, die
Möglichkeit, eine vertragliche Vereinbarung über ein
Kaufgeschäft bezüglich des Mietobjekts zu treffen. In dem
Vertragswerk wird der Zeitraum, innerhalb dessen der Mieter
das Objekt kaufen kann, ebenso festgesetzt wie der spätere
Kaufpreis. Bei diesem Zeitraum spricht man auch von der
Ansparphase, die höchstens 25 Jahre dauern darf. Der
Kaufpreis darf während der Ansparphase ebenso wenig
verändert werden wie die Miete, die im Falle eines
vereinbarten Mietkaufs als Nutzungsgebühr bezeichnet wird. |
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Mietkauf
Für den Mieter bzw. Käufer des Objekts ergibt sich aus dem
Mietkauf der Vorteil, dass er kein Darlehen aufnehmen muss
und folglich auch nicht mit einem Schufa-Eintrag belastet
wird, sofern er bei der Schufa nicht aufgrund anderer
Darlehen aktenkundig wird. |
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