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Meldepflicht
IMeldepflichten nach dem deutschen Recht sind z. B.: die
gesetzlich vorgeschriebene Pflicht sich an seinem neuen
Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden (Rechtsgrundlage:
Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes),
Personenstandsmeldepflichten bei Geburt, Heirat, Tod;
Rechtsgrundlage: Personenstandsgesetz, Leiden, die unter das
Infektionsschutzgesetz fallen, wie z. B. gefährliche
ansteckende Krankheiten (Pocken, Tuberkulose etc.) sowie
schwere (insbesondere bakterielle) Lebensmittelvergiftungen
(Botulismus, Salmonellose, Typhus, Gewerberechtliche
Begründungen und Änderungen; Rechtsgrundlage:
Gewerbeordnung, Beschäftigung (Meldepflicht obliegt dem
Arbeitgeber) gegenüber dem Sozialversicherungsträger,
Arbeitsunfälle, Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch VII,
Änderungen des Halters eines Kraftfahrzeuges (z. B.
Wohnanschrift, Familienname), Unfallmeldung, Meldungen im
Militärwesen, z. B. Feindberührung, Verluste,
Mitwirkungspflichten im Sozialrecht (§ 60 SGB-I), z.B. zur
Veränderung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei
Bezug von Sozialleistungen. Meldevorschriften im
Außenwirtschaftsverkehr Verpflichtung für börsennotierte
Unternehmen, insbesondere der Ad-hoc-Publizität
nachzukommen.
Besondere Meldepflichten können durch Gerichte angeordnet
werden. In der Regel sind dies Aufenthaltsmeldepflichten.
Diese werden im Ausländerrecht und im Strafrecht auferlegt.
Die Nichtbeachtung der Meldepflichten stellen regelmäßig
Ordnungswidrigkeiten, teilweise auch Straftaten dar. |