Immobilienlexikon Mansarde

 
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Mansarde
Bei einer Mansarde handelt es sich um ein Zimmer oder eine Wohnung, die sich in einem ausgebauten Dachgeschoss befindet. In Einzelfällen wird auch die gesamte Dachgeschoss-Etage als Mansarde bezeichnet. In Frankreich verstand man im 18. Jahrhundert unter der Mansarde eine bestimmte Dachform, das sog. „gebrochene Dach". Durch dieses Mansarddach sollte der Einbau von bewohnbaren Räume erleichtert werden. Abgeleitet wird der Begriff vom französischen Baumeister und Architekten François Mansart (1598-1666) und dessen Großneffen Jules Hardouin-Mansart (1646-1708).

 

 

 

Als Erfinder der Mansarde kommen beide jedoch nicht in Betracht, denn schon ungefähr 100 Jahre zuvor hatte der Architekt des Louvre, Pierre Lescot, diese Idee in die Realität umgesetzt. Durch die beiden Mansarts wurde diese Art der Dachbau-Technik allerdings bekannter, denn sie verwendeten sie in ihren zahlreichen Prunkbauten in Paris. Bis heute ist eine einfache Mansardenwohnung in der Regel wesentlich preiswerter als eine Etagenwohnung, lässt aber schon lange nicht mehr auf eine Verarmung schließen. Vor allem jüngere Bewohner sind von einem großzügig ausgebautes Dachgeschoss, dass teilweise auch mit einem Balkon oder einer Dachterrasse ausgestattet ist, überaus begeistert. Erstreckt sich eine solche Dachwohnung im übrigen über zwei Geschosse, denn ist von einer Maisonette-Wohnung die Rede.

 

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