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Immobilienlexikon Mansarde
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Mansarde
Bei einer Mansarde handelt es sich um ein Zimmer oder eine
Wohnung, die sich in einem ausgebauten Dachgeschoss
befindet. In Einzelfällen wird auch die gesamte
Dachgeschoss-Etage als Mansarde bezeichnet. In Frankreich
verstand man im 18. Jahrhundert unter der Mansarde eine
bestimmte Dachform, das sog. „gebrochene Dach". Durch dieses
Mansarddach sollte der Einbau von bewohnbaren Räume
erleichtert werden. Abgeleitet wird der Begriff vom
französischen Baumeister und Architekten François Mansart
(1598-1666) und dessen Großneffen Jules Hardouin-Mansart
(1646-1708). |
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Als Erfinder der Mansarde kommen beide jedoch nicht in
Betracht, denn schon ungefähr 100 Jahre zuvor hatte der
Architekt des Louvre, Pierre Lescot, diese Idee in die
Realität umgesetzt. Durch die beiden Mansarts wurde diese
Art der Dachbau-Technik allerdings bekannter, denn sie
verwendeten sie in ihren zahlreichen Prunkbauten in Paris.
Bis heute ist eine einfache Mansardenwohnung in der Regel
wesentlich preiswerter als eine Etagenwohnung, lässt aber
schon lange nicht mehr auf eine Verarmung schließen. Vor
allem jüngere Bewohner sind von einem großzügig ausgebautes
Dachgeschoss, dass teilweise auch mit einem Balkon oder
einer Dachterrasse ausgestattet ist, überaus begeistert.
Erstreckt sich eine solche Dachwohnung im übrigen über zwei
Geschosse, denn ist von einer Maisonette-Wohnung die Rede. |
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