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Mangel
Wer eine Ware oder eine Dienstleistung bestellt,
geht davon aus, dass diese vereinbarungsgemäß geliefert bzw. ausgeführt
wird. Ist das nicht der Fall, spricht man von einem Mangel.
Es werden offene Mängel, verdeckte Mängel und arglistig
verschwiegene Mängel unterschieden. Ein offener Mangel muss
bereits bei Übergabe / Abnahme der Sache vorhanden und für
jedermann erkennbar sein. Ist ein Mangel zwar vorhanden,
aber bei der Übergabe oder Abnahme nicht erkennbar, spricht
man von einem verdeckten Mangel.
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Mangel
Bei arglistig
verschwiegenen Mängeln handelt es sich um verdeckte Mängel,
die dem Verkäufer oder Auftragnehmer bei der Übergabe oder
Abnahme bekannt sind, die der Verkäufer bzw. Auftragnehmer
aber absichtlich verschweigt, um sich einen Vorteil zu
erschleichen (Beispiel: ein Auto wird als unfallfrei
verkauft, obwohl es bereits einen Schaden am Fahrgestell hat
und dies dem Verkäufer bekannt war).
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