Immobilienlexikon Lichte Höhe

 
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Lichte Höhe
Der Begriff lichte Höhe, der auch als Lichthöhe bekannt ist, ist ein Begriff, der aus dem Bauwesen stammt. Mit der lichten Höhe wird ein freier vertikaler Raum zwischen Bauteilen wie Schwelle/Brüstung und Sturz beizeichnet. Auch die Raumhöhe zwischen Gehbelag und Decke, die Durchfahrhöhe für Fahrzeuge, also der senkrecht zur Fahrbahn gemessene Freiraum bis zum Hindernis, wird als lichte Höhe bezeichnet. Letzteres ist besonders im Bezug auf Feuerwehrzufahrten von Bedeutung.

 

 

 

Als lichte Höhe bezeichnet man aber auch Bäume beispielsweise an Alleen. Sie müssen für den Schwerverkehr eine Lichte Höhe von 4,50 Metern aufweisen. Dementsprechend müssen Äste und Zweige, die auf die Fahrbahn ragen, bei einem Unterschreiten dieser Norm zurückgeschnitten bzw. gestutzt werden.

 

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