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Immobilienlexikon Leerstand
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Leerstand
Unter dem Begriff Leerstand versteht man nicht vermietete,
aber sofort beziehbare Flächen, die sich in Neubauten und
Bestandsobjekten befinden. Die finanziellen Aufwendungen,
die mit dem Objekt und dem Leerstand im Zusammenhang stehen,
können steuerlich immer nur dann Berücksichtigung finden,
wenn die Immobilie vermietet werden soll. Steht das
jeweilige Objekt vor dem Verkauf leer, handelt es sich nicht
um einen Leerstand. Demnach können die Kosten dann auch
grundsätzlich aufgrund einer mangelnden
Weitervermietungsabsicht, nicht steuerlich berücksichtigt
werden. |
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Leerstand ist aber nicht immer gleich Leerstand, denn ein
längerfristiger Leestand einer Wohnung kann unter Umständen
von den Wohnungsämtern als eine Zweckentfremdung von
Wohnraum angesehen werden. Tritt dieser Fall ein, dann muss
der Vermieter mit hohen Bußgeldern rechnen. Daher sollte der
Eigentümer beim Leerstand seiner Wohnung umgehend dafür
Sorge tragen, dass neue Mieter gefunden werden. |
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