Immobilienlexikon Leerstand

 
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Leerstand
Unter dem Begriff Leerstand versteht man nicht vermietete, aber sofort beziehbare Flächen, die sich in Neubauten und Bestandsobjekten befinden. Die finanziellen Aufwendungen, die mit dem Objekt und dem Leerstand im Zusammenhang stehen, können steuerlich immer nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Immobilie vermietet werden soll. Steht das jeweilige Objekt vor dem Verkauf leer, handelt es sich nicht um einen Leerstand. Demnach können die Kosten dann auch grundsätzlich aufgrund einer mangelnden Weitervermietungsabsicht, nicht steuerlich berücksichtigt werden.

 

 

 

Leerstand ist aber nicht immer gleich Leerstand, denn ein längerfristiger Leestand einer Wohnung kann unter Umständen von den Wohnungsämtern als eine Zweckentfremdung von Wohnraum angesehen werden. Tritt dieser Fall ein, dann muss der Vermieter mit hohen Bußgeldern rechnen. Daher sollte der Eigentümer beim Leerstand seiner Wohnung umgehend dafür Sorge tragen, dass neue Mieter gefunden werden.

 

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