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Leasing
Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der das Leasinggut
vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines
vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
Beim Leasing als Vermietung und Verpachtung ist der
Leasinggeber ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder
der Hersteller des Gutes (direktes Leasing). Der
Leasinggegenstand sind Mobilien oder Immobilien. Der
Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für die
Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen
Gewinnaufschlag umfassen. |
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Leasing und Miete
Leasingverträge haben ähnlichen Charakter wie Mietverträge.
Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache,
dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und
Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf
den Leasingnehmer umgewälzt wird.
Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der
Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die
Finanzierungsfunktion (Vollamortisation) beim Leasing. Der
Leasinggeber trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr.
Leasingverträge sind somit 'atypische' Mietverträge. Daher
ist der Begriff Mietkauf als Synonym für Leasing üblich,
obwohl beim Mietkauf auch das Eigentum auf den Käufer
übergeht.
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