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Lastenzuschuss
Wer ein eigenes Einkommen hat, dies allerdings nicht
ausreicht um eine angemessene Wohnung zu bezahlen, der
bekommt die Möglichkeit eingeräumt, einen Wohngeldzuschuss
zu erhalten, falls die Voraussetzungen gegeben sind. Aber
auch hier kann erkannt werden, dass die Mieter finanziell
besser da stehen. Wenn genauer hingeschaut wird, kann
erkennen, dass aber auch Eigentümer von einem angemessenen
Haus oder einer Eigentumswohnung einen staatlichen Zuschuss
erhalten, um dieses weiter zu finanzieren. Voraussetzungen
bei Eigentümern als auch bei Mietern, dass das
Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Wer allerdings einen ALG
II Bezug hat, und in einer Eigentumswohnung lebt, kann hier
erkennen, dass dieser nicht in den Genuss von diesem
Lastenzuschuss kommt. Dies soll verhindern, dass der
Arbeitnehmer zusätzlich auf das Grundsicherungsamt gehen
muss. |
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Lastenzuschuss
Da ein ALG II Empfänger zu den Regelsätzen zusätzlich die
Wohnung ohne Nebenkosten wie Strom erhält, ist dieser
Mietzuschuss ausgeschlossen,. Wenn allerdings bei einem
möglichen ALG II Bezug in einer Eigentumswohnung oder
kleinem Haus wohnt, der kann auch hier bei dem Antrag eine
Zinslose Tilgung beantragen, sodass diese auch mit einer Art
Lastenzuschuss verglichen werden kann. |
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