Immobilienlexikon Lastenzuschuss
 
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Lastenzuschuss
Wer ein eigenes Einkommen hat, dies allerdings nicht ausreicht um eine angemessene Wohnung zu bezahlen, der bekommt die Möglichkeit eingeräumt, einen Wohngeldzuschuss zu erhalten, falls die Voraussetzungen gegeben sind. Aber auch hier kann erkannt werden, dass die Mieter finanziell besser da stehen. Wenn genauer hingeschaut wird, kann erkennen, dass aber auch Eigentümer von einem angemessenen Haus oder einer Eigentumswohnung einen staatlichen Zuschuss erhalten, um dieses weiter zu finanzieren. Voraussetzungen bei Eigentümern als auch bei Mietern, dass das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Wer allerdings einen ALG II Bezug hat, und in einer Eigentumswohnung lebt, kann hier erkennen, dass dieser nicht in den Genuss von diesem Lastenzuschuss kommt. Dies soll verhindern, dass der Arbeitnehmer zusätzlich auf das Grundsicherungsamt gehen muss.

 

 

 

Lastenzuschuss
Da ein ALG II Empfänger zu den Regelsätzen zusätzlich die Wohnung ohne Nebenkosten wie Strom erhält, ist dieser Mietzuschuss ausgeschlossen,. Wenn allerdings bei einem möglichen ALG II Bezug in einer Eigentumswohnung oder kleinem Haus wohnt, der kann auch hier bei dem Antrag eine Zinslose Tilgung beantragen, sodass diese auch mit einer Art Lastenzuschuss verglichen werden kann.

 
 

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