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Landschaftsplan
Bei einem Landschaftsplan handelt es sich um ein Instrument
in der Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene. Die Aufgabe
von einem Landschaftsplan ist es, konkrete räumliche und
inhaltliche Erfordernisse und die Maßnahmen, die sich daraus
ergeben, darzustellen. Dabei orientieren sie sich an den
Zielen und Grundsätzen zum Naturschutz und der
Landschaftspflege (§ 1 und 2 BNatSchG). Im Sonne des
Gegenstromprinzips sind Landschaftspläne gleichzeitig auch
flächengenaue Konkretisierung von Landschaftsrahmenplänen. |
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Zudem bilden sie die Grundlage für die Erstellung dieser
Landschaftsrahmenpläne. Bis auf wenige Ausnahmen werden
Landschaftspläne nur für den Außenbereich erstellt. Sie
stellen zudem auch die ökologische Grundlage für die
Bauleitplanung dar. Landschaftspläne enthalten im Detail die
Entwicklungsziele für die Natur und die Landschaft, wobei
hier auf besonders erhaltenswerte Teile von Natur und
Landschaft hingewiesen wird. Des Weiteren sind in ihnen
Zweckbestimmungen für Brachflächen gegeben und besondere
Festsetzungen für die forstwirtschaftliche Nutzung. Des
Weiteren sind in einem Landschaftsplan auch durchzuführende
Erschließungs-, Pflege- und weitere Maßnahmen enthalten. |
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