Immobilienlexikon Landschaftsplan

 
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Landschaftsplan
Bei einem Landschaftsplan handelt es sich um ein Instrument in der Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene. Die Aufgabe von einem Landschaftsplan ist es, konkrete räumliche und inhaltliche Erfordernisse und die Maßnahmen, die sich daraus ergeben, darzustellen. Dabei orientieren sie sich an den Zielen und Grundsätzen zum Naturschutz und der Landschaftspflege (§ 1 und 2 BNatSchG). Im Sonne des Gegenstromprinzips sind Landschaftspläne gleichzeitig auch flächengenaue Konkretisierung von Landschaftsrahmenplänen.

 

 

 

Zudem bilden sie die Grundlage für die Erstellung dieser Landschaftsrahmenpläne. Bis auf wenige Ausnahmen werden Landschaftspläne nur für den Außenbereich erstellt. Sie stellen zudem auch die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung dar. Landschaftspläne enthalten im Detail die Entwicklungsziele für die Natur und die Landschaft, wobei hier auf besonders erhaltenswerte Teile von Natur und Landschaft hingewiesen wird. Des Weiteren sind in ihnen Zweckbestimmungen für Brachflächen gegeben und besondere Festsetzungen für die forstwirtschaftliche Nutzung. Des Weiteren sind in einem Landschaftsplan auch durchzuführende Erschließungs-, Pflege- und weitere Maßnahmen enthalten.

 

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