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Bauordnung
Die Bauordnung regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die
Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind.
Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken
überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf,
durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der
Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück,
andererseits auf seine Bebauung: die Einhaltung von
Abständen oder Bauwich, die Statik (Standsicherheit,
Erdbebenschutz ..), Bestimmungen für Rettungswege,
notwendige Treppen und Notausgänge, den Lichteinfall - vor
allem für Nachbargebäude, den Schutz gegen Schall,
Feuchtigkeit und Korrosion, den Brandschutz und Wärmeschutz,
die Art der Heizung, die Verkehrssicherheit usw.
Neben diesen materiellen Regelungen, regeln die Bauordnungen
auch die Formalien des Bauordnungsrecht, wie den Ablauf des
Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der
Bauaufsichts-behörden und die Voraussetzungen für die
Bauvorlageberechtigung. Die Bauordnung wird ergänzt durch
zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen, sowie
technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte
Baunormen. Auch weitere Themenbereiche zählen zum
Bauordnungsrecht - z. B. die Garagenverordnung,
Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen,
Betrieben, Kleinkraftwerken usw. Gleiches gilt auch für die
Bauordnungen der Bundesländer in Österreich. Gewisse
Einschränkungen können zusätzlich die einzelnen Gemeinden in
der Gemeindebauordnung festlegen. |