Immobilienlexikon Landesbauordnung
 
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Landesbauordnung
Die Bauordnung der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Aufgrund eines Rechtsgutachtens des Bundesverfassungsgerichtes liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den deutschen Bundesländern.

 

 

 

Bauordnung
Die Bauordnung regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung: die Einhaltung von Abständen oder Bauwich, die Statik (Standsicherheit, Erdbebenschutz ..), Bestimmungen für Rettungswege, notwendige Treppen und Notausgänge, den Lichteinfall - vor allem für Nachbargebäude, den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion, den Brandschutz und Wärmeschutz, die Art der Heizung, die Verkehrssicherheit usw.

Neben diesen materiellen Regelungen, regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrecht, wie den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichts-behörden und die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung. Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen, sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Baunormen. Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht - z. B. die Garagenverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw. Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der Bundesländer in Österreich. Gewisse Einschränkungen können zusätzlich die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung festlegen.

 

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