Immobilienlexikon Lärmschutz

 
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Lärmschutz
Unter dem Lärmschutz versteht man Maßnahmen, die ergriffen werden, um Anwohner vor: Fluglärm, Straßenlärm, Schienenlärm, Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm, zu schützen. Im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes ist der Lärmschutz ist ein sehr wichtiger Bestandteil. Es ist bewiesen, dass Lärm zu sehr vielen verschiedenen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann. Unter anderen kann das Ohr und das Gehör im Allgemeinen sehr unter Lärm leiden und einen dauerhaften Schaden nehmen. Des Weiteren kann Lärm zu einer Beeinträchtigung des Immunsystems führen und auch Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems sind nicht auszuschließen. Zudem kann Lärm zu Stresszuständen führen, vor allem dann, wenn eine dauerhafte Lärmbelästigung gegeben ist.

 

 

 

Zum Lärmschutz gibt es gesetzliche Regelungen, die dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern und der betroffenen Nachbarschaft dienen. Die gesetzliche Grundlage für den Lärmschutz bildet in erster Linie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen, wie z.B. 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung mit Anhängen, RLS - 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen usw.

 

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