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Immobilienlexikon Lärmschutz
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Lärmschutz
Unter dem Lärmschutz versteht man Maßnahmen, die ergriffen
werden, um Anwohner vor: Fluglärm, Straßenlärm,
Schienenlärm, Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm und
Nachbarschaftslärm, zu schützen. Im Bereich des Arbeits- und
Umweltschutzes ist der Lärmschutz ist ein sehr wichtiger
Bestandteil. Es ist bewiesen, dass Lärm zu sehr vielen
verschiedenen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann.
Unter anderen kann das Ohr und das Gehör im Allgemeinen sehr
unter Lärm leiden und einen dauerhaften Schaden nehmen. Des
Weiteren kann Lärm zu einer Beeinträchtigung des
Immunsystems führen und auch Schädigungen des
Herz-Kreislauf-Systems sind nicht auszuschließen. Zudem kann
Lärm zu Stresszuständen führen, vor allem dann, wenn eine
dauerhafte Lärmbelästigung gegeben ist. |
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Zum Lärmschutz gibt es gesetzliche Regelungen, die dem
Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern und der
betroffenen Nachbarschaft dienen. Die gesetzliche Grundlage
für den Lärmschutz bildet in erster Linie das
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die
nachgeordneten Verordnungen, wie z.B. 16. BImSchV -
Verkehrslärmschutzverordnung mit Anhängen, RLS - 90 -
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen usw. |
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