|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon Kündigungsschreiben
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Kündigungsschreiben
Der Mieter einer Mietwohnung kann den Mietvertrag über die
betreffende Wohnung jederzeit, unter Einhaltung der
Kündigungsfristen, kündigen. Dafür muss er nicht einmal
einen Grund angeben. Allerdings muss die Kündigung
schriftlich erfolgen und sollte, sicherheitshalber, per
Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter verschickt
werden. Alternativ kann der Mieter das Kündigungsschreiben
auch dem Vermieter persönlich vorlegen und um eine
Empfangsbestätigung bitten. Grundsätzlich sollten Mieter
wissen, dass mündliche Kündigungen eines Mietvertrags nicht
wirksam sind. Im Gegensatz dazu können Vermieter ihrem
Mieter nicht einfach so kündigen. |
|
|
|
|
|
|
|
Es gibt nur wenigen Kündigungsgründe, die eine Kündigung von
einer vermieteten Wohnung erlauben. Dies kann beispielsweise
ein Eigenbedarf des Vermieters sein. In seinem
Kündigungsschreiben muss dieser detailliert erklären, aus
welchen Gründen der Mietervertrag gekündigt wird. Die Gründe
müssen dabei glaubhaft sein und der Vermieter muss dies auch
nachweisen können. Besonders im Hinblick auf ein etwaiges
Gerichtsverfahren müssen die Gründe für die Kündigung des
Vermieters detailliert erläutert werden. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon K •
Kündigungsschreiben |
|
|
|