Immobilienlexikon Kündigungsschreiben

 
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Kündigungsschreiben
Der Mieter einer Mietwohnung kann den Mietvertrag über die betreffende Wohnung jederzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, kündigen. Dafür muss er nicht einmal einen Grund angeben. Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen und sollte, sicherheitshalber, per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter verschickt werden. Alternativ kann der Mieter das Kündigungsschreiben auch dem Vermieter persönlich vorlegen und um eine Empfangsbestätigung bitten. Grundsätzlich sollten Mieter wissen, dass mündliche Kündigungen eines Mietvertrags nicht wirksam sind. Im Gegensatz dazu können Vermieter ihrem Mieter nicht einfach so kündigen.

 

 

 

Es gibt nur wenigen Kündigungsgründe, die eine Kündigung von einer vermieteten Wohnung erlauben. Dies kann beispielsweise ein Eigenbedarf des Vermieters sein. In seinem Kündigungsschreiben muss dieser detailliert erklären, aus welchen Gründen der Mietervertrag gekündigt wird. Die Gründe müssen dabei glaubhaft sein und der Vermieter muss dies auch nachweisen können. Besonders im Hinblick auf ein etwaiges Gerichtsverfahren müssen die Gründe für die Kündigung des Vermieters detailliert erläutert werden.

 

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