|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon Kostenfeststellung
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Kostenfeststellung
Mit der Kostenfeststellung werden Kosten erfasst, die
bereits entstanden sind. Somit können die angefallenen
Kosten dokumentiert und im Bedarfsfall für Vergleiche
aufbereitet werden. Zudem kann mit der Kostenaufstellung
auch die Ermittlung von relativen Kennzahlen verbunden sein.
Vorgenommen wird die Kostenfeststellung in vielen
Unternehmen und auch im Bauwesen ist sie vertreten. Hier
erfolgt die Kostenfeststellung nach der DIN 2761:2006-11 -
Kosten im Bauwesen. Nach dieser DIN-Norm bilden die Basis
für die Kostenfeststellung die Schlussrechnungen und eine
ganze Reihe weiterer Kostenbelege. |
|
|
|
|
|
|
|
Im Einzelfall können auch Nachweise über Eigenleistungen in
die Kostenfeststellung mit einfließen. Die Struktur einer
Kostenfeststellung kann auf unterschiedliche Arten und
Weisen erfolgen. In der Regel werden die Kosten jedoch nach
den Unternehmen strukturiert, die am Bau beteiligt waren.
Nach der DIN 276 müssen die Kosten dabei in Kostengruppen
bis zur 3. Ebene unterteilt werden. Zu wissen ist dabei,
dass die Kostenfeststellung im Bauwesen nur eine von
insgesamt fünf Stufen der Kostenermittlung darstellt. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon K •
Kostenfeststellung |
|
|
|