Immobilienlexikon Kommunaldarlehen
 
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Kommunaldarlehen
Ein Kommunaldarlehen wird von den sogenannten Hypothekenbanken an öffentliche Institutionen gewährt. So werden neben diesem Darlehen aber auch verschiedene Kriterien dem Kreditnehmer, welcher auch eine öffentliche Anstalt darstellen kann weitergegeben. Da ein Kommunaldarlehen neben der Ländersache auch eine sogenannte Bundesliegenschaften unterworfen werden kann, ist auch hier zu erkennen, das diese öffentlichen Anstalten oder dritte Personen, welche mit der Anstalt des öffentlichen Rechts in Verbindung steht. Bekanntester Kreditnehmer eines Kommunaldarlehens ist die Deutsche Rentenversicherung, welche auf der einen Seite die einzelnen Länder je nach Zuständigkeit aber auch der Bund als Hauptträger als Sicherheit mit den monatlichen Rentenzahlungen hat.   

 

 

 

Da die deutsche Rentenversicherung in Vorkasse bei Rentenzahlungen treten muss, werden diese Kommunaldarlehen durch Bundeszahlungen wieder ausgeglichen. Da allerdings es nur vier verschiedene Rentenversicherungen gibt, kann aber auch erkannt werden, dass diese verschiedene Niederlassungen haben, bei denen ein solches Kommunaldarlehen vermittelt werden kann. So wird der Hauptkreditnehmer im eigentlichen Sinne als Bürge eingesetzt, welcher durch die Länder sowie Bund abgesichert wird.

 

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