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Kommunaldarlehen
Ein Kommunaldarlehen wird von den sogenannten
Hypothekenbanken an öffentliche Institutionen gewährt. So
werden neben diesem Darlehen aber auch verschiedene
Kriterien dem Kreditnehmer, welcher auch eine öffentliche
Anstalt darstellen kann weitergegeben. Da ein
Kommunaldarlehen neben der Ländersache auch eine sogenannte
Bundesliegenschaften unterworfen werden kann, ist auch hier
zu erkennen, das diese öffentlichen Anstalten oder dritte
Personen, welche mit der Anstalt des öffentlichen Rechts in
Verbindung steht. Bekanntester Kreditnehmer eines
Kommunaldarlehens ist die Deutsche Rentenversicherung,
welche auf der einen Seite die einzelnen Länder je nach
Zuständigkeit aber auch der Bund als Hauptträger als
Sicherheit mit den monatlichen Rentenzahlungen hat. |
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Da die deutsche Rentenversicherung in Vorkasse bei
Rentenzahlungen treten muss, werden diese Kommunaldarlehen
durch Bundeszahlungen wieder ausgeglichen. Da allerdings es
nur vier verschiedene Rentenversicherungen gibt, kann aber
auch erkannt werden, dass diese verschiedene Niederlassungen
haben, bei denen ein solches Kommunaldarlehen vermittelt
werden kann. So wird der Hauptkreditnehmer im eigentlichen
Sinne als Bürge eingesetzt, welcher durch die Länder sowie
Bund abgesichert wird. |
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