Immobilienlexikon Kommunalabgaben
 
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Kommunalabgaben
Kommunalabgaben sind öffentliche Abgaben, die eine Kommune (Gemeinde, Kreis, Gemeindeverband) von den Einwohnern bzw. juristischen Personen in ihrem Gemeindegebiet fordern kann und die ihr zufließen (Erhebungshoheit und Ertragshoheit). Kommunalabgabe ist ein Oberbegriff der weiter differenziert wird in kommunale Steuern, Gebühren, Beiträge und kommunale Abgaben eigener Art. Zur näheren Ausgestaltung haben die Bundesländer jeweils Kommunalabgabengesetze (KAG) erlassen.

 

 

 

Kommunale Steuern
Die Kommunen haben ein beschränktes eigenes Steuerfindungsrecht; nach Art. 106 Abs. 6 GG können die Kommunen örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern selbst festsetzen und erheben. Der Rahmen dafür wird von den Ländern im Kommunalabgabengesetz festgelegt. Den Kommunen steht außerdem das Aufkommen aus der Gewerbesteuer und der Grundsteuer zu.

In der Verwaltungspraxis kommt diesen Steuern die größte praktische Einnahmerelevanz zu. Die Kommunen sind über den Steuerverbund nach Art 106 Abs. 5 und Abs. 5 a GG auch an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer beteiligt. Diese werden von den Kommunen nicht selbständig erhoben, sondern über den kommunalen Finanzausgleich von dem jeweiligen Land aus dem Landeshaushalt den Kommunen zugewiesen.

 

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