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Immobilienlexikon Kleinunternehmer |
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Kleinunternehmer
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz
zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen
Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im
laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht
übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung). Der Unternehmer
kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der
Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der
Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der
Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung
den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. |
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Kleinunternehmer
Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung haben
solche Unternehmen einen leichten Wettbewerbsvorteil, deren
Kunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sofern sie aus
dem Warenein- und verkauf Gewinne erzielen. Da der
Endverbraucher Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer)
vergleicht, könnte der Kleinunternehmer die Ersparnis durch
die ausbleibende Umsatzbesteuerung seiner
Wertschöpfungsstufe an den Kunden weitergeben und
entsprechend billiger anbieten.
Werden die
umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte in erster Linie mit vorsteuerabzugsberechtigten
Unternehmen getätigt, würde sich der Kleinunternehmer durch
Verzicht auf die Regelung des § 19 Abs. 1 besser stellen: Da
sein Kunde in Nettopreisen vergleicht, weil er die
hinzugerechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann,
hätte der Kleinunternehmer eine geringere Gewinnspanne. Auf
Rechnungen an fremde Unternehmer muss seitens der
Rechnungsteller auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen
werden. Dazu gibt es allerdings keine rechtliche Bestimmung.
Der Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft sollte
erfolgen, muss aber nicht. |
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