Immobilienlexikon Kinderzulage
 
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Kinderzulage
Die Kinderzulage basiert auf dem Eigenheimzulagengesetz und stellt für Familien mit Kindern neben der Eigenheimzulage eine zusätzliche Förderung von Wohneigentum durch den Staat dar. Seit dem 01.01.1996 wird die Kinderzulage anstelle des bisherigen Baukindergelds über maximal acht Jahre gewährt und beträgt pro Jahr und Kind 800 Euro. Das vormalige Baukindergeld konnte von berechtigten Eigentümern zusammen mit dem Sonderausgabenabzug im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

 

 

 

 

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