Kaufmann Immobilienkaufmann
 
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Kaufmann
Kaufmann bezeichnet: im deutschen Handelsgesetzbuch den Betreiber eines Handelsgewerbes, im allgemeinen Sprachgebrauch einen Händler, einen Ausbildungsberuf in Deutschland, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Bürokaufmann, Bankkaufmann, Industriekaufmann, einen akademischen Grad nach Abschluss eines betriebswirtschaftlichen Studiums, siehe Diplom-Kaufmann.

 

 

 

Immobilienkaufmann
Immobilienkaufmann/-frau ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Der Beruf ersetzt seit 1. August 2006 den bisherigen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Die Aufgaben von Immobilienkaufleuten liegen in der Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilienobjekten und der Abwicklung von Immobiliengeschäften. Der Arbeitsort ist vorwiegend das Büro, für bestimmte Aufgaben (z.B. Haus- bzw. Wohnungsbesichtigungen für Kauf- oder Mietinteressenten) auch im Außendienst.

Immobilienkaufleute finden Beschäftigung in den Unternehmen der Immobilienbranche: Wohnungsunternehmen, Bauträger, Immobilien- und Projektentwickler, Grundstücks-, Vermögens-, Immobilienverwaltungen und Hausverwaltungen, Immobilienmakler. Darüber hinaus gehören Immobilienabteilungen von Banken, Bausparkassen, Versicherungen sowie Handels- und Industrieunternehmen zu den Arbeitgebern von Immobilienkaufleuten. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

 

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