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Kaufmann
Kaufmann bezeichnet: im deutschen Handelsgesetzbuch den
Betreiber eines Handelsgewerbes, im
allgemeinen Sprachgebrauch einen Händler, einen
Ausbildungsberuf in Deutschland, Kaufmann im Groß- und
Außenhandel, Bürokaufmann, Bankkaufmann, Industriekaufmann,
einen akademischen Grad nach Abschluss eines
betriebswirtschaftlichen Studiums, siehe Diplom-Kaufmann. |
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Immobilienkaufmann
Immobilienkaufmann/-frau ist ein staatlich anerkannter
Ausbildungsberuf. Der Beruf ersetzt seit 1. August 2006 den
bisherigen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau in der
Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Die Aufgaben von
Immobilienkaufleuten liegen in der Verwaltung und
Bewirtschaftung von Immobilienobjekten und der Abwicklung
von Immobiliengeschäften. Der Arbeitsort ist vorwiegend das
Büro, für bestimmte Aufgaben (z.B. Haus- bzw.
Wohnungsbesichtigungen für Kauf- oder Mietinteressenten)
auch im Außendienst.
Immobilienkaufleute finden Beschäftigung in den Unternehmen
der Immobilienbranche: Wohnungsunternehmen, Bauträger,
Immobilien- und Projektentwickler, Grundstücks-, Vermögens-,
Immobilienverwaltungen und Hausverwaltungen,
Immobilienmakler. Darüber hinaus gehören
Immobilienabteilungen von Banken, Bausparkassen,
Versicherungen sowie Handels- und Industrieunternehmen zu
den Arbeitgebern von Immobilienkaufleuten. Die
Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. |
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Kaufmann |
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