Immobilienlexikon Katasteramt
 
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Katasteramt
Bei dem Katasteramt handelt es sich um eine Behörde, welche beauftragt werden muss, wenn ein Grundstück vermessen wird. So kann erkannt werden, dass auch die Grundstückerschließung für Straßen, Felder sowie Grundstücke betreffen, welche neben den normalen Gebühren aber auch die Erschließungsgebühren beinhalten. Da, um diese Art Vermessungstechnik durchführen zu können, eine Ausbildung absolviert werden muss, kann auch hier erkannt werden, dass diese den Pflichten des Katasteramtes geprüft und überwacht werden muss. So kann schnell deutlich werden, dass diese Anforderungen der Landvermessung bei bestehenden Grundstücken, welche geteilt werden sollten, vermessen werden muss, um auch die Grenzen zu öffentlichen Gebieten einhalten zu können.

 

 

 

So wird schnell erkannt dass diese Erschließung des Grundstückes vor einem Hausbau durchgeführt wird. Das Ergebnis der Landvermessung wird abgesteckt. Ferner hat das Katasteramt die Aufgabe Straßen und Grundstücke zu vermessen ob diese sich abgesenkt haben. So arbeitet das Katasteramt auch mit dem sogenannten Grundbuchamt zusammen, um die Grundstücksgröße vergleichen zu können.

 

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