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Kapitalkosten
Kapitalkosten ist ein Begriff der Betriebswirtschaftslehre
und beschreibt Kosten, die einem Unternehmen dadurch
entstehen, dass es sich für Investitionen Fremdkapital oder
Eigenkapital beschafft. In der Praxis bewerten Unternehmen
ihre Geschäftstätigkeiten oft danach, ob der erwirtschaftete
Ertrag ausreicht, um die dafür erforderlichen Kapitalkosten
zu decken. |
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Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten sind die Kosten, die das Unternehmen an
ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Fremdkapitalgeber
bezahlen muss, vor allem also Zinskosten für Kredite oder
Anleihen, laufende Kosten, die aus Bürgschaften für
Fremdmittel entstehen oder aus Rentenschulden. Als
Fremdkapitalkosten gelten auch die Erbbauzinsen oder
Verwaltungskostenbeiträge. Diese Kosten sind in der Regel
vertraglich geregelt und bekannt.
Eigenkapitalkosten
Auch die Eigenkapitalgeber, also etwa die Aktionäre einer
Aktiengesellschaft, erwarten, dass sich ihr eingebrachtes
Kapital verzinst. Das Eigenkapital wird aus dem
Jahresüberschuss des Unternehmens nach Steuern bedient. Die
Verzinsung steht also im Gegensatz zu den Fremdkapitalkosten
nicht im vorhinein fest, weshalb die Anleger häufig einen
Risikoaufschlag auf den Fremdkapitalzinssatz verlangen.
Zudem können Eigenkapitalkosten im Gegensatz zu
Fremdkapitalkosten nicht steuerlich berücksichtigt werden.
Diese Punkte führen dazu, dass Eigenkapitalkosten meist
höher angesetzt werden als Fremdkapitalkosten. |
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