Immobilienlexikon Kapitalertragsteuer
 
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Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer – wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist – bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.

 

 

 

Kapitalertragsteuer in Deutschland
In Deutschland liegt der Steuersatz bei 20% für Gewinnanteile, 30% für Zinsen aus Kapitalanlagen und 35% für Tafelgeschäfte, jeweils zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag. Die Kapitalertragsteuer ist als Steuer-Vorauszahlung zu sehen. Die Zinserträge werden im Veranlagungsverfahren dem individuellen Steuersatz des Empfängers unterworfen und die gezahlte Kapitalertragsteuer wird als Vorauszahlung angerechnet.

Die Kapitalertragsteuer wird nicht erhoben, soweit ein Freistellungsauftrag reicht oder wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Der Freistellungsauftrag ist dabei an die Höchstbeträge des Sparerfreibetrags gebunden und kann auf verschiedene Bankinstitute verteilt werden. Die Bezeichnung „Zinsabschlagsteuer“, die sich bei Nichtfachleuten eingebürgert hat, wird im Einkommensteuergesetz nicht verwendet. Die Kapitalertragsteuer wurde 1993 in Deutschland eingeführt.

 

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