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Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung (im
Unterschied zur Sozialversicherung), bei der das Todesfall-
bzw. Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Innerhalb der
Individualversicherung ist sie also eine
Personenversicherung. Sie wird fast stets als
Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die
Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag,
im Gegensatz zur Schadenversicherung, wo der tatsächlich
eingetretene, feststellbare Schaden erstattet wird.
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Lebensversicherung
Die
Feststellung eines "Schadens" verbietet sich im Zusammenhang
mit dem Leben eines Menschen. Je nach Vertrag kann der Tod
vor einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch im erweiterten
Begriff der Lebensversicherung das Erleben eines bestimmten
Zeitpunktes, der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs-
oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem
menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren die
Versicherungsleistung auslösen.
Kapitalversicherung und
Rentenversicherung
Die Kapitalversicherung sieht als Leistung im
Versicherungsfall die Zahlung eines einzigen Kapitalbetrages
vor. Beispiel hierfür ist die gemischte Lebensversicherung.
Im Gegensatz dazu wird bei einer Rentenversicherung die
Leistung in meist monatlichen Raten über einen vereinbarten
Zeitraum fällig.
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Immobilienlexikon A-Z •
Kapital- Lebensversicherung |
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