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Kaltmiete
Kaltmiete bezieht sich im Sprachgebrauch auf den Teil der
Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der
weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert
ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr,
Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung,
Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss.
Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder
Telefon) werden direkt an den Strom/Telefon-Anbieter
gezahlt. Die Warmmiete entspricht dem gesamten Mietbetrag,
den der Mieter an den Vermieter zahlen muss. |