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Joint Venture
Unter dem Begriff Joint Venture (deutsch
Gemeinschaftsunternehmen) versteht man Kooperationen von
Gesellschaften, bei denen es zur Gründung einer neuen,
rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit kommt, an der
beide Gründungsgesellschaften mit ihrem Kapital beteiligt
sind. Neben dem Kapital bringen die Gründungsgesellschaften
meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie,
Schutzrechten, technischem bzw. Marketing-Know-how und
Betriebsanlagen ein. Ein Joint Venture ist durch zwei
Aspekte gekennzeichnet, nämlich Kooperation und Autonomie. |
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Gründung
Bei den Motiven für die Gründung von Joint Ventures wird
zwischen internen, wettbewerbsbezogenen und strategischen
Zielsetzungen unterschieden.
Motive aus interner Sicht
Dies sind die Streuung der Risiken und Kosten, die Sicherung
von vorhandenen Ressourcen, die Nutzung von Skalenerträgen,
der Zugang zu neuen Technologien und Märkten, die Förderung
von Mitarbeitern durch die Übernahme von Verantwortung in
einem Joint Venture und die Förderung von anderen kleineren
Firmen.
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