Immobilienlexikon Joint Venture
 
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Joint Venture
Unter dem Begriff Joint Venture (deutsch Gemeinschaftsunternehmen) versteht man Kooperationen von Gesellschaften, bei denen es zur Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit kommt, an der beide Gründungsgesellschaften mit ihrem Kapital beteiligt sind. Neben dem Kapital bringen die Gründungsgesellschaften meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, Schutzrechten, technischem bzw. Marketing-Know-how und Betriebsanlagen ein. Ein Joint Venture ist durch zwei Aspekte gekennzeichnet, nämlich Kooperation und Autonomie.

 

 

 

Gründung
Bei den Motiven für die Gründung von Joint Ventures wird zwischen internen, wettbewerbsbezogenen und strategischen Zielsetzungen unterschieden.

Motive aus interner Sicht
Dies sind die Streuung der Risiken und Kosten, die Sicherung von vorhandenen Ressourcen, die Nutzung von Skalenerträgen, der Zugang zu neuen Technologien und Märkten, die Förderung von Mitarbeitern durch die Übernahme von Verantwortung in einem Joint Venture und die Förderung von anderen kleineren Firmen.

 

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