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Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Nach
§ 28 Abs. 3 WEG hat der Verwalter nach Ablauf des
Wirtschaftsjahres eine schriftliche Abrechnung aufzustellen.
Umlagefähige Betriebskosten
Wasserkosten, Abwasserkosten (gegebenenfalls getrennt nach
Verbrauch von Frischwasser und zu entwässernder Fläche, das
hängt von der Abwassersatzung der Kommune ab), Stromkosten
der gemeinschaftlichen Beleuchtung, Straßenreinigung,
Müllbeseitigung, Hausreinigung, Kosten des Betriebs eines
Aufzugs, Heizkosten, wenn eine gemeinschaftliche
Heizungsanlage vorhanden ist, Gartenpflege, Hausmeister (nur
umlagefähiger Anteil), Schornsteinreiniger,
Hausversicherungen, Winterdienst, laufende Kosten für eine
gemeinschaftliche Antennen- oder Empfangsanlage, z.B. Kabel
TV, Betriebs- und Wartungskosten der gemeinschaftlichen
Waschküche, sonstige umlagefähigen Betriebskosten.
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