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Immobilienlexikon Investitionszulage |
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Investitionszulage
Die Investitionszulage, welche die neuen Bundesländer
betrifft, lässt erkennen, dass durch den Staat, Subventionen
für betriebliche Einrichtungen gewährt werden. Allerdings
ist zu erkennen, dass nicht jeder, welcher Investitionen in
einem Betrieb tätigt auch diese Fördermittel bekommt. So
fallen neben den Personenkreisen, welche der
Einkommenssteuerpflicht, Körperschaftssteuer etc.
unterliegen auch mittelständige Kleinbetriebe, welche in
dieser Region tätig sind, in den Bereich der
Investitionszulage. So werden auch in den neuen
Bundesländern nach dem Investitionszulagengesetz Betriebe
unterstützt, welche in dem Bezirk ansässig sind. Des
Weiteren sollte beachtet werden, dass nicht automatisch eine
Investitionszulage gewährt wird, sondern dein Antrag bei dem
zuständigen Finanzamt gestellt werden muss. |
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Investitionszulage
Da es sich auch bei diesen finanziellen Zulagen um
Steuervergünstigungen handelt. Da nur verschiedene Gruppen
der Investitionen für den Betrieb bezuschusst werden, ist
auch hier zu erkennen, dass es sich um Anlagegüter sowie
bewegliche Güter, wie Geschäftsausstattungen handeln kann,
welche durch eine solche Subvention bezuschusst werden. Hier
zählen allerdings Güter, welche eine Abschreibezeit von
mindestens 5 Jahren hat. So zählen geringwertige
Wirtschaftsgüter nicht unter die Investitionszulage. |
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Investitionszulage |
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