Immobilienlexikon Investitionszulage
 
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Investitionszulage
Die Investitionszulage, welche die neuen Bundesländer betrifft, lässt erkennen, dass durch den Staat, Subventionen für betriebliche Einrichtungen gewährt werden. Allerdings ist zu erkennen, dass nicht jeder, welcher Investitionen in einem Betrieb tätigt auch diese Fördermittel bekommt. So fallen neben den Personenkreisen, welche der Einkommenssteuerpflicht, Körperschaftssteuer etc. unterliegen auch mittelständige Kleinbetriebe, welche in dieser Region tätig sind, in den Bereich der Investitionszulage. So werden auch in den neuen Bundesländern nach dem Investitionszulagengesetz Betriebe unterstützt, welche in dem Bezirk ansässig sind. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass nicht automatisch eine Investitionszulage gewährt wird, sondern dein Antrag bei dem zuständigen Finanzamt gestellt werden muss.

 

 

 

Investitionszulage
Da es sich auch bei diesen finanziellen Zulagen um Steuervergünstigungen handelt. Da nur verschiedene Gruppen der Investitionen für den Betrieb bezuschusst werden, ist auch hier zu erkennen, dass es sich um Anlagegüter sowie bewegliche Güter, wie Geschäftsausstattungen handeln kann, welche durch eine solche Subvention bezuschusst werden. Hier zählen allerdings Güter, welche eine Abschreibezeit von mindestens 5 Jahren hat. So zählen geringwertige Wirtschaftsgüter nicht unter die Investitionszulage.

 

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