Immobilienlexikon Instandhaltung
 
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Instandhaltung
Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmittel soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird. Die DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung

 

 

 

Instandhaltung
Instandhaltung kann zur Vorbeugung von Systemausfällen betrieben werden. Weitere Ziele können sein: Erhöhung und optimale Nutzung der Lebensdauer von Anlagen und Geräten, Verbesserung der Betriebssicherheit, Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit, Optimierung von Betriebsabläufen, Reduzierung von Störungen, Vorausschauende Planung von Kosten. Instandhaltung ist besonders dort wichtig, wo das Versagen technischer Systeme Menschenleben unumkehrbar schädigt. In solchen Fällen ist die Überwachung von Instandhaltungsaufgaben meist eine hoheitliche Aufgabe, die in der Verantwortung des Staates liegt, wie beispielsweise beim Arbeitsschutz. Wegen der daraus resultierenden Kosten werden die damit im Zusammenhang stehenden Sicherheitsvorschriften im globalen Wettbewerb je nach Interessenlage als Standortnachteil oder als Standortvorteil betrachtet.

 

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