Immobilienlexikon Insolvenz
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungs-unfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder/und Überschuldung und unterwirft den Schuldner der Insolvenzordnung als Rechtsgrundlage.

 

 

 

Insolvenz von Selbstständigen und Freiberuflern
Eine Vielzahl von Gründen führt zur Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit selbstständiger Unternehmer oder freiberuflicher Existenzen. Ein wichtiger Grund ist in der fehlenden Trennung der Vermögensmassen zu erkennen. Wenn eine private Vermögensanlage scheitert, wird meist die Liquidität der beruflichen Existenz in Mitleidenschaft gezogen.

Ein Schutz der Unternehmung einer natürlichen Person ist meist nicht möglich, da die Gläubiger im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung den Zugriff auf alle Vermögensgegenstände veranlassen. Hierdurch entstehen Reibungsverluste und die tägliche Arbeit wird erschwert. Andererseits wirken sich auch geschäftliche Verluste negativ auf die privaten Vermögensstrukturen aus.

 

Immobilienlexikon  •  Immobilienlexikon I  •  Insolvenz