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Infrastruktur
Infrastruktur bezeichnete ursprünglich die im Boden
befindlichen Leitungen wie Rohrleitungen und Kabel.
Infrastruktur (somit Unterbau) bezeichnet alle langlebigen
Grundeinrichtungen personeller, materieller und
institutioneller Art, die das Funktionieren einer
arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren. Meist wird sie
Öffentliche Infrastruktur genannt. Der Begriff beinhaltet
z.B. Verwaltung, Verkehr, Handel und Produktion. |
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Infrastruktur
Die Planung, Erstellung und Instandhaltung einer
Infrastruktur ist im Normalfall die Aufgabe des Staates oder
ihm assoziierter Organe (öffentlich-rechtliche
Einrichtungen, öffentliche Unternehmen).
Im Zuge der Privatisierung von öffentlichen/staatlichen
Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere
Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt
privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen
übertragen. Die Planungshoheit bleibt aber weiterhin beim
Staat.
Die Nutzung einer Infrastruktur ist jedem Bürger eines
Staates möglich bzw. verpflichtend (z. B. Müllentsorgung).
Nutzungsgebühren sind in der Regel durch den Nutzer zu
entrichten.
Die Erstellung einer (öffentlichen) Infrastruktur wird
dagegen meist durch Steuergelder finanziert. |
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