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Immobilienlexikon Indexmiete |
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Indexmiete
Die Indexmiete ist eine variable Miete für ein Objekt
(Wohnung, Gewerberaum). Sie ist geregelt in BGB § 557b.
Der Mietpreis ist demnach nicht dauerhaft auf einen festen
Wert bestimmt, sondern wird ausgehend von einer Basismiete,
nach von beiden Vertragsparteien nachvollziehbaren
Parametern verändert. Zumeist wird die Miete an den Index
der Lebenshaltungskosten gekoppelt, veröffentlicht vom
Statistischen Bundesamt. |
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Indexmiete
Voraussetzung für die Gültigkeit bei Wohnraum ist, dass: die
Bezugsgrundlage der Preisindex für Lebenshaltungskosten ist,
veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, die Miete
jeweils für ein Jahr ungeändert bleibt, die Mieterhöhung
jeweils schriftlich geltend gemacht wird, die Berechnung der
neuen Mietforderung offen gelegt wird, eine Erhöhung wegen
Modernisierung nur auf die Fälle beschränkt ist, wenn der
Vermieter durch gesetzliche oder behördliche Auflagen zur
Modernisierung veranlasst wurde (z. B. zur Einhaltung von
Abgaswerten), weitere Mieterhöhungen entsprechend der
ortsüblichen Vergleichsmiete nach BGB § 558 ausgeschlossen
sind.
Doch anders als in BGB § 558 vorgesehen, ist auch bei
Wohnraum keine Genehmigung für die Höhe der berechneten
Erhöhung erforderlich. Bei Gewerberäumen sind andere
Bezugsgrößen und kürzere Anpassungsfristen unter Vorbehalt
zulässig. Maßstab ist, dass es sich nicht um einen
einseitigen Nachteil zu Lasten des Mieters handelt. |
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