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Immobilienwertermittlungsverordnung
Am 1. Juli 2010 trat die
Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV in
Kraft. Sie löst die bis dahin geltende
Wertermittlungsverordnung aus dem Jahre 1988 ab. In der
Immobilienwertermittlungsverordnung werden die Grundsätze
für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
festgelegt. Die Verordnung wird überall dort angewendet, wo
der Verkehrswert von Immobilien ermittelt werden soll.
Angewendet wird die Verordnung in erster Linie von
Gutachterausschüssen für Grundstückwerte, Sachverständigen
für die Grundstückswertermittlung sowie von Banken und
Versicherungen. Durch die ImmoWertV wurde eine moderne,
praxisorientierte Grundlage für die Bewertung von Immobilien
geschaffen. Sie leistet zudem einen wichtigen Beitrag für
eine Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, die den
heutigen Anforderungen entspricht.
Eine
Überarbeitung dieses Rechtsbereichs wurde erforderlich, da
sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt seit der
bisherigen Wertermittlungsverordnung aus dem Jahre 1988
maßgeblich verändert hat. Neue Aufgabenbereiche im
Stadtumbau und auch der demografische und wirtschaftliche
Wandel sowie die Internationalisierung der
Immobilienwirtschaft haben diese Veränderungen
hervorgerufen. Aber auch eine stärkere
Kapitalmarktorientierung führte zu neuen stadtentwicklungs-
und allgemeinpolitischen Rahmenbedingungen. Auch die
Wertermittlungspraxis hat sich in den letzten 20 Jahren
erheblich weiterentwickelt. Durch die novellierte ImmoWertV
wurden diese Entwicklungen aufgegriffen und wichtige Aspekte
für den Grundstücksverkehr erfasst. Wichtige Aspekte sind
dabei beispielsweise die Berücksichtigung von energetischen
Eigenschaften als Gebäudemerkmal oder die Berücksichtigung
der Wertrelevanz von städtebaulichen Umständen, was bei
Stadtumbaugebieten der Fall ist.
Durch die neue Verordnung wird
die internationale Vermittelbarkeit, z.B. durch die Aufnahme
des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, gefördert. Auch der
Umgang mit Entwicklungen in der Zukunft werden
berücksichtigt, da sie für die Ermittlung des Verkehrswertes
von Immobilien eine wichtige Rolle spielen. Ferner sorgt die
Verordnung dafür, dass spekulative Annahmen ausgeschlossen
sind, wodurch einer Immobilienkrise, wie der in den USA,
vermieden werden kann. Durch die neue Verordnung ändern sich
aber die vorhandenen Immobilienwerte nicht, da können
Hausbesitzer ganz beruhigt sein. Durch die ImmoWertV soll es
lediglich Sachverständigen erleichtert werden, den
Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln. |