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Immobilienmarkt
Der Immobilienmarkt ist ein Teil der sog.
Immobilienwirtschaft. Von deren Aufgaben (Entwicklung,
Bewirtschaftung und Vermarktung von Immobilien) übernimmt
der Immobilienmarkt die dritte Aufgabe sowie Teile der
ersten.
Im Gegensatz zu anderen Marktbereichen hat der
Immobilienmarkt ganz spezielle Eigenschaften. Sie gründen
vor allem auf folgenden Aspekten: Grund und Boden ist nicht
vermehrbar, Grundbesitz ist ein, unbewegliches Rechtsgut,
Immobilien befriedigen eines der Grundbedürfnisse des
Menschen, nämlich das Wohnen, und in gewissem Maß auch den
Wunsch nach Sicherheit. |
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Immobilienmarktes
Die wichtigsten Teile des Immobilienmarktes sind der
Grundstücksmarkt, der Immobilienmarkt für Gewerbe und
Industrie, und die Verwaltungsbereiche. Ferner für die
Errichtung und Renovierung von Gebäuden verschiedene
Bereiche des Bauwesens. Auch manche Aktivitäten vor dem
Errichten von Gebäuden zählen zum Immobilienmarkt, vor allem
zur Erschließung von Baugrundstücken: amtliche
Flächenwidmung und Genehmigungsverfahren, Stadtplanung,
Natur- und Ensembleschutz, Planung und Errichtung der
Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. |
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Immobilienlexikon I •
Immobilienmarkt |
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