Abfallgebühren - Eigentümer
muss die Abfallgebühren bezahlen
Unter Umständen muss der Eigentümer für die nicht
bezahlten Abfallgebühren des Mieters einstehen.
Allerdings bleiben dem Eigentümer juristische
Möglichkeiten, wieder an sein Geld zu kommen. Im
konkreten Fall urteilten die Richter, dass der
Eigentümer neben Mietern oder auch Pächtern der
Abfallbesitzer ist und damit auch verantwortlich für den
Abfall auf seinem Grundstück (Verwaltungsgericht
Neustadt, Az. 4 K 1892/04).