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Immobilienlexikon Hypothekenbankgesetz |
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Hypothekenbankgesetz
Das Hypothekenbankgesetz, welches die Pflichten und Rechte
einer Hypothekenbank regelt, ist allerdings im Jahr 2005
durch das sogenannte Pfandbriefgesetz ersetzt. So kann auch
aufgrund des Gesetzes erkannt werden, dass auf der einen
Seite die Kreditgebende Banken verschiedene Vorschriften
einzuhalten haben, welche auf der anderen Seite in
umgekehrter Reihenfolge ein Pflichtenheft auf die
Hypothekennehmer weiterleiten. Aufgrund der
Übergangsregelung durch das Pfandbriefgesetz, kann erkannt
werden, dass bis zu einer kompletten Umstellung beide
Gesetze Gültigkeit haben. Hier kann erkannt werden, dass das
sogenannte Hypothekenbankgesetz (HGB) sich in der ersten
Linie an die Hypothekenbanken richtet, welche allerdings
auch die Regelungen für alle anderen Geldinstitute festlegt. |
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Hypothekenbankgesetz
So kann erkannt werden, dass auch die sogenannte Hausbank
bei privaten Geschäftskunden an dieses HGB gekoppelt ist,
welches u. a. die Dispositionskredite und Darlehen vergibt.
So wird bei dem HGB sowie dem Pfandbriefgesetz verdeutlicht,
dass neben den Rechten und Pflichten der Banken auch ein
bestimmter Schutz bei Kreditnehmern gegeben wird. |
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Hypothekenbankgesetz |
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