Immobilienlexikon Hypothekenbankgesetz
 
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Hypothekenbankgesetz
Das Hypothekenbankgesetz, welches die Pflichten und Rechte einer Hypothekenbank regelt, ist allerdings im Jahr 2005 durch das sogenannte Pfandbriefgesetz ersetzt. So kann auch aufgrund des Gesetzes erkannt werden, dass auf der einen Seite die Kreditgebende Banken verschiedene Vorschriften einzuhalten haben, welche auf der anderen Seite in umgekehrter Reihenfolge ein Pflichtenheft auf die Hypothekennehmer weiterleiten. Aufgrund der Übergangsregelung durch das Pfandbriefgesetz, kann erkannt werden, dass bis zu einer kompletten Umstellung beide Gesetze Gültigkeit haben. Hier kann erkannt werden, dass das sogenannte Hypothekenbankgesetz (HGB) sich in der ersten Linie an die Hypothekenbanken richtet, welche allerdings auch die Regelungen für alle anderen Geldinstitute festlegt.

 

 

 

Hypothekenbankgesetz
So kann erkannt werden, dass auch die sogenannte Hausbank bei privaten Geschäftskunden an dieses HGB gekoppelt ist, welches u. a. die Dispositionskredite und Darlehen vergibt. So wird bei dem HGB sowie dem Pfandbriefgesetz verdeutlicht, dass neben den Rechten und Pflichten der Banken auch ein bestimmter Schutz bei Kreditnehmern gegeben wird.

 

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