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Honorarordnung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist
eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung der
Leistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland.
Der Begriff Ingenieur bezieht sich hierbei ausschließlich
auf die im Bauwesen tätigen Fachrichtungen. |
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Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI)
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen
im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten
Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich
aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und
Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit
annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die
festgelegten Honorare eingeklagt werden können. Die HOAI
gilt lediglich dann nicht, wenn Planungsleistungen z. B.
durch Generalunternehmer im Zuge einer umfassenden
Bauleistung erbracht werden.
Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein
auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der
Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung
sichern. Wettbewerb soll nicht auf Preisebene, sondern
allein in der Qualität der Arbeit stattfinden.
Gebührenordnungen sind ein klassischer Bestandteil der
Freien Berufe. Die HOAI wurde mehrfach durch die nationalen
Gerichte bestätigt. Strittig ist derzeit, inwieweit die HOAI
sich mit dem freien Wettbewerb in Europa vereinbaren lässt.
Dagegen regelt die HOAI nicht, welche Leistungen der
Architekt bzw. der Ingenieur zu erbringen hat. Die
beispielsweise in § 15 HOAI aufgelisteten Grundleistungen
haben nur preisrechtliche Bedeutung. |
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