Immobilienlexikon Hochhaus
 
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Hochhaus
Im deutschsprachigen Raum bezeichnet der Begriff Hochhaus ursprünglich alle Gebäude, die eine bestimmte, in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegte Gebäudehöhe überschreiten, auch wenn sie nicht die typische Gestalt (und die übergroße Höhe) eines Wolkenkratzers haben. Der Begriff ist deshalb nicht bedeutungsgleich mit dem Begriff Wolkenkratzer.

 

 

 

Hochhaus
Nach der in den meisten Landesbauordnungen verwendeten Definition ist ein Gebäude ein Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Der Sinn dieser Definition liegt im Brandschutz. Die meisten Feuerwehrdrehleitern können Personen aus Räumen retten, deren Fußboden bis zu 23 Meter über dem Gelände liegt. Für Gebäude, die diese Höhe überschreiten - also genau die Hochhäuser - müssen besondere Brandschutzvorkehrungen getroffen werden, wie zum Beispiel besonders abgetrennte Fluchttreppenhäuser. Die besonderen Ansprüche, die der Gesetzgeber an den Bau und Betrieb von Hochhäusern stellt, sind in der Hochhausverordnung geregelt.

Dem Begriff „Wolkenkratzer“ erheblich näher kommt der Begriff „Turmhaus“, der in den 1920er Jahren im deutschen Sprachraum gebräuchlich war. In Japan und China gelten Gebäude übrigens im Gegensatz zu Deutschland erst dann als Hochhaus, wenn sie mehr als 100 Meter hoch sind.

 

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