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Hochhaus
Im deutschsprachigen Raum bezeichnet der Begriff Hochhaus
ursprünglich alle Gebäude, die eine bestimmte, in der
jeweiligen Landesbauordnung festgelegte Gebäudehöhe
überschreiten, auch wenn sie nicht die typische Gestalt (und
die übergroße Höhe) eines Wolkenkratzers haben. Der Begriff
ist deshalb nicht bedeutungsgleich mit dem Begriff
Wolkenkratzer. |
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Hochhaus
Nach der in den meisten Landesbauordnungen verwendeten
Definition ist ein Gebäude ein Hochhaus, wenn der Fußboden
mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über
der Geländeoberfläche liegt. Der Sinn dieser Definition
liegt im Brandschutz. Die meisten Feuerwehrdrehleitern
können Personen aus Räumen retten, deren Fußboden bis zu 23
Meter über dem Gelände liegt. Für Gebäude, die diese Höhe
überschreiten - also genau die Hochhäuser - müssen besondere
Brandschutzvorkehrungen getroffen werden, wie zum Beispiel
besonders abgetrennte Fluchttreppenhäuser. Die besonderen
Ansprüche, die der Gesetzgeber an den Bau und Betrieb von
Hochhäusern stellt, sind in der Hochhausverordnung geregelt.
Dem Begriff „Wolkenkratzer“ erheblich näher kommt der Begriff „Turmhaus“, der in den
1920er Jahren im deutschen Sprachraum gebräuchlich war. In
Japan und China gelten Gebäude übrigens im Gegensatz zu
Deutschland erst dann als Hochhaus, wenn sie mehr als 100
Meter hoch sind. |
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