Immobilienlexikon Herstellungskosten
 
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Herstellungskosten
Als Herstellungskosten werden sämtliche Kosten bezeichnet, die im Zusammenhang mit dem Neu-, An-, Um-, Ausbau oder der wesentlichen Verbesserung eines Wohngebäudes anfallen. Damit sind die Herstellungskosten in ihrem Wesen deutlich von den Instandsetzungs- bzw. Modernisierungskosten abzugrenzen.

 

 

 

Herstellungskosten
Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn ein sogenannter Vollverschleiß des Wohngebäudes vorliegt und nach Abschluss der Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen praktisch von einem neuen Gebäude ausgegangen werden muss. In diesem Fall dürfen auch bisherige Teile des bisherigen Gebäudes, die nicht oder nur minimal renovierungs- oder sanierungsbedürftig waren, mit in die Herstellungskosten einbezogen werden. Herstellungskosten beziehen sich also auf alle Arbeiten, die eine wesentliche Veränderung des bisherigen Gebäudes zur Folge haben.

Die Unterscheidung zwischen Herstellungskosten und Instandsetzungs- bzw. Modernisierungskosten ist vor allem im Rahmen der steuerlichen Betriebskostenabrechnung von Bedeutung. Während Kosten für Instandsetzung oder Modernisierung in den Betriebskosten auf die Mieterschaft umgelegt werden dürfen, ist dies bei Herstellungskosten ausdrücklich nicht der Fall.

 

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