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Immobilienlexikon Herstellungskosten |
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Herstellungskosten
Als Herstellungskosten werden sämtliche Kosten bezeichnet,
die im Zusammenhang mit dem Neu-, An-, Um-, Ausbau oder der
wesentlichen Verbesserung eines Wohngebäudes anfallen. Damit
sind die Herstellungskosten in ihrem Wesen deutlich von den
Instandsetzungs- bzw. Modernisierungskosten abzugrenzen. |
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Herstellungskosten
Eine
Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn ein sogenannter
Vollverschleiß des Wohngebäudes vorliegt und nach Abschluss
der Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen praktisch
von einem neuen Gebäude ausgegangen werden muss. In diesem
Fall dürfen auch bisherige Teile des bisherigen Gebäudes,
die nicht oder nur minimal renovierungs- oder
sanierungsbedürftig waren, mit in die Herstellungskosten
einbezogen werden. Herstellungskosten beziehen sich also auf
alle Arbeiten, die eine wesentliche Veränderung des
bisherigen Gebäudes zur Folge haben.
Die Unterscheidung zwischen Herstellungskosten und
Instandsetzungs- bzw. Modernisierungskosten ist vor allem im
Rahmen der steuerlichen Betriebskostenabrechnung von
Bedeutung. Während Kosten für Instandsetzung oder
Modernisierung in den Betriebskosten auf die Mieterschaft
umgelegt werden dürfen, ist dies bei Herstellungskosten
ausdrücklich nicht der Fall. |
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