Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung ist eine
Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und
Warmwasser im Mietverhältnis und im
Wohnungseigentümerverhältnis regelt.
Neben der zweiten Berechnungsverordnung und der
Betriebskostenverordnung ist die Heizkostenverordnung eine
der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts neben dem
Bürgerlichen Gesetzbuch. Grundsätzlich gilt die
Heizkostenverordnung auch für die
Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG.
Vorrangklausel
Die Heizkostenverordnung gilt gemäß § 2 Heizkostenverordnung
grundsätzlich vor jeder rechtsgeschäftlichen Vereinbarung
über die Warmwasser- und Heizkostenabrechnung, es sei denn,
es handelt sich um ein Gebäude mit einer oder mit zwei
Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird.
Pflicht der Verbrauchserfassung und
zur Kostenverteilung
Der Eigentümer des Gebäudes ist verpflichtet, den anteiligen
Verbrauch mit geeigneten Geräten zu ermitteln. Dem Nutzer
steht ein Anspruch auf Erfüllung dieser Verpflichtung zu.
Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Verteilung der
Kosten in Abhängigkeit vom Verbrauch. Diese Kostenverteilung
ergibt sich dann aus den Verteilungsformeln je nach
verwendeter Anlage. Bei Gemeinschaftsräumen ist die
Verteilung nach den vertraglichen Bestimmungen zu ermitteln.