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Haushaltspauschale |
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Die
Haushaltspauschale ist im Zusammenhang mit der Finanzierung
einer Immobilie durch Privatpersonen von Bedeutung. Der
Darlehensgeber, in der Regel eine Bank oder Bausparkasse, wird
den beantragten Kredit nur dann gewähren, wenn nachgewiesen
werden kann, dass der Darlehensnehmer seinen Lebensunterhalt
auch nach Abzug der sich aus Zins und Tilgung ergebenden
Belastungen noch bestreiten kann. |
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Haushaltspauschale
Je nach der Anzahl der zu versorgenden Personen setzen die
Banken hierfür bestimmte Haushaltspauschalen an. Bei
alleinstehenden Darlehensnehmern beträgt die
Haushaltspauschale derzeit 790 Euro, bei
Zwei-Personen-Haushalten werden 995 Euro als Untergrenze
veranschlagt. Jedes weitere Kind, das im Haushalt lebt,
erhöht die Haushaltspauschale um 154 Euro (Stand: März
2009). |
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Haushaltspauschale |
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