|
Handwerker
Unter Handwerk werden sämtliche Berufsstände
zusammengefasst, die sich damit beschäftigen, Produkte auf
Bestellung zu fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage
zu erbringen. Das Handwerk steht also im Gegensatz zur
industriellen Fertigung. Verbindliche Regelungen für das
Handwerk sind in der deutschen Handwerksordnung zu finden.
Laut Handwerksordnung wird das Handwerk aufgeteilt in 41
zulassungspflichtige, 53 zulassungsfreie und 57
handwerksähnliche Gewerbe. Dabei handelt es sich bei
Handwerk um eine Legaldefinition. Das Handwerk agiert in
Märkten, deren wirtschaftliche Expansion als begrenzt gilt.
In folgende Branchen teilt sich das Handwerk auf:
43,4 % Metall / Elektro
25,8 % Bau- und Ausbaugewerbe
15,6 % Gesundheits-, Körperpflege- und Reinigungsgewerbe
7,2 % Holz
6,7 % Nahrungsmittelgewerbe
1 % Glas-, Papier-, Keramik- und sonstige Gewerbe
Weniger als 1 % Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe |