Immobilienlexikon Grundschuldbestellung
 
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Grundschuldbestellung
Bei der Grundschuldbestellung handelt es sich um die formale Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Hierzu reicht der Eigentümer beim Grundbuchamt eine notariell beglaubigte Urkunde ein, die gleichzeitig als entsprechender Antrag auf Eintragung einer Grundschuld verstanden wird. Sofern die Grundschuldbestellung über vorgefertigte Musterformulare erfolgt, sollte der Grundstückseigentümer unbedingt darauf achten, dass die Grundschuld nicht verzinslich bestellt wird. Ansonsten erstreckt sich die Haftung des Grundstückseigentümers ausdrücklich auch auf dessen Zinsen, im schlechtesten Fall sogar auf das Privatvermögen des Antragstellers
 

 

 

 

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