Immobilienlexikon Grundschuld
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Grundschuld
Die Grundschuld stellt eine der Arten des Grundpfandrechts dar und dient dem Gläubiger als Sicherung seiner Forderungen gegenüber dem Bauherrn. Im Grundbuchblatt wird die Grundschuld in der Abteilung 3 eingetragen und kann nur auf Antrag des Grundstückseigentümers wieder gelöscht werden.

 

 

 

Grundschuld
Sollte es beim Vorhandensein eines Grundschuldeintrags zur Zwangsversteigerung des betreffenden Grundstücks kommen, so darf sich der in der Grundschuld genannte Hauptgläubiger vorrangig vor weiteren Darlehensgebern aus dem Erlös bedienen.

Die Grundschuld hat gegenüber der Hypothek den Vorteil, dass der finanzielle und verwaltungstechnische Aufwand bei einer Umschuldung oder Abtretung der Forderung seitens des bisherigen Gläubigers an Dritte weitaus geringer ist.

 
 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon G  •  Grundschuld