Immobilienlexikon Grundpfandrecht
 
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Grundpfandrecht
Mit dem Grundpfandrecht kann der Gläubiger bzw. Darlehensgeber seine finanziellen Forderungen gegenüber dem Bauherrn absichern. Als gängige Formen des Grundpfandrechts sind in Deutschland die Hypothek und die Grundschuld weit verbreitet, seltener wird eine sogenannte Rentenschuld im Grundbuch eingetragen.

 

 

 

Grundpfandrecht
Der Bauherr muss dem Darlehensgeber aus rechtlicher Sicht zwar kein Grundpfandrecht einräumen, wird andernfalls aber Schwierigkeiten haben, an die benötigten Finanzmittel zu kommen. Sollte der Bauherr seinen Rückzahlungsverpflichtungen zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht mehr nachkommen können, so ist der Gläubiger zur Versteigerung des Grundstücks berechtigt, um aus dem Erlös seine Forderungen zu befriedigen.

 

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