Immobilienlexikon Grunderwerbsteuer
 
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Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer dient in Deutschland bei Käufen bzw. Verkäufen von Grundstücken als eine Art Umsatzsteuer. Im Jahr 2007 wurde die Erhebung und Festlegung der Grunderwerbssteuer vom Bund auf die Länder übertragen, weshalb die Höhe der Grunderwerbssteuer in jedem Bundesland unterschiedlich ist. Der Stadtstaat Berlin bittet die Grundstückskäufer z.B. mit 4,5 % des Kaufpreises zur Kasse.

 

 

 

Die Überweisung der Grunderwerbssteuer stellt eine der unverzichtbaren Bedingungen dar, um rechtlich verbindliches Eigentum an einem Grundstück erlangen zu können. Die für die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird von diesem erst nach Zahlungseingang der Grunderwerbssteuer ausgestellt. Der Gesetzgeber nimmt in Deutschland folgende Personen bzw. Grundstücksgeschäfte von der Grunderwerbssteuer aus: Grundstücksgeschäfte zwischen Ehepartnern, Grundstücksgeschäfte zwischen, Verwandten, einschließlich Stiefkinder, Grundstücke mit geringem Wert

 

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