Immobilienlexikon Grundbuchblatt
 
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Grundbuchblatt
Das Grundbuch, welches auf dem Grundbuchamt geführt wird, zeigt neben dem Eigentümer von unbeweglichen Gegenständen, wie Grundstück aber auch Immobilien. Des Weiteren werden auch Belastungen, welche diese Immobilien oder Baugrundstücke betreffen eingetragen. Da diese Eintragungen notariell beglaubigt werden müssen, kann auch auf dem Grundbuchblatt neben den Eigentümer auch die Rangfolge der Gläubiger der unbeweglichen Sachen festgestellt werden. So kann auch hier erkannt werden, ob es sich bei einem nicht bezahlten Haus um eine Erstrangige Hypothek handelt. Diese Art der Hypothek hat den Vorteil, dass der Wert des Hauses oder Grundstücks steigt, dass durch die dinglichen Zinsen bessere Konditionen ausgehandelt werden. 

 

 

 

Grundbuchblatt
So kann aber auch erkannt werden, dass durch eine Hypothek beliehenes Haus, Wohnung oder Grundstück au die Bank überschrieben wird und das Geldgebende Kreditinstitut als Eigentümer auf dem Grundbuchblatt steht. Allerdings sollte beachtet werden, dass ein Eintrag auf das Grundbuchblatt eine Gebühr, die zu den sogenannten Geldbeschaffungskosten gehört, bezahlt werden muss.

 

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