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Grundbuchblatt
Das Grundbuch, welches auf dem Grundbuchamt geführt wird,
zeigt neben dem Eigentümer von unbeweglichen Gegenständen,
wie Grundstück aber auch Immobilien. Des Weiteren werden
auch Belastungen, welche diese Immobilien oder
Baugrundstücke betreffen eingetragen. Da diese Eintragungen
notariell beglaubigt werden müssen, kann auch auf dem
Grundbuchblatt neben den Eigentümer auch die Rangfolge der
Gläubiger der unbeweglichen Sachen festgestellt werden. So
kann auch hier erkannt werden, ob es sich bei einem nicht
bezahlten Haus um eine Erstrangige Hypothek handelt. Diese
Art der Hypothek hat den Vorteil, dass der Wert des Hauses
oder Grundstücks steigt, dass durch die dinglichen Zinsen
bessere Konditionen ausgehandelt werden. |
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Grundbuchblatt
So kann aber auch erkannt werden, dass durch eine Hypothek
beliehenes Haus, Wohnung oder Grundstück au die Bank
überschrieben wird und das Geldgebende Kreditinstitut als
Eigentümer auf dem Grundbuchblatt steht. Allerdings sollte
beachtet werden, dass ein Eintrag auf das Grundbuchblatt
eine Gebühr, die zu den sogenannten Geldbeschaffungskosten
gehört, bezahlt werden muss.
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