Immobilienlexikon Grundbuchauszug
 
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Grundbuchauszug
Die Abschrift der Eintragungen im Grundbuch wird als Grundbuchauszug bezeichnet. Auf Antrag beim Grundbuchamt kann der Grundbuchauszug erteilt werden. Verlangt wird er häufig bei der Beleihungsprüfung oder vor dem Kauf.

 

 

 

Voraussetzung für die Erteilung des Grundbuchauszugs ist ein berechtigtes Interesse. Die Abschriften können beglaubigt werden. Als Eigentümer kann man, nachdem man sich ausgewiesen hat, den Grundbuchauszug direkt mitnehmen. Auch können andere Personen dazu bevollmächtigt werden.

In vielen Bundesländern sind die Grundbücher schon digitalisiert. So können Notare diese online einsehen und ausdrucken.

 
 

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