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Immobilienlexikon Grenzabstand |
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Grenzabstand
Der Grenzabstand, welcher sehr verschieden ausgelegt ist,
kann erkennen lassen, dass es je nach Art der Bepflanzung
sowie auch auf die Nutzung des Grundstücks auch der
Grenzabstand variieren kann. So wird der Grenzabstand neben
der Landesbauordnung aber auch nach dem zivilrechtlichen
Nachbarschaftsrecht eingeteilt. Allerdings sollte auch bei
dem Grenzabstand von freier, bedingt freier, unfreier
unterschieden werden. Hier zählen neben stark Laub, Frucht
verlierenden wie großen Bäumen aber auch Sträucher zu den
unfreien Grenzabständen und müssen somit bis zu 4m
Grenzabstand zu der Grundstücksgrenze angelegt werden. |
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Grenzabstand
Handelt es sich allerdings um Autoabstellplätze oder
Garagen, fallen diese zu den freien Grenzabständen.
Allerdings muss beachtet werden, dass jede Bebauung des
eigenen Grundstücks, wie Garage, von dem Bauamt beantragt,
genehmigt und abgenommen werden muss. Hier sollte allerdings
auch unter den Nachbarn Zugeständnisse gemacht werden, falls
der Grenzabstand nicht explizit eingehalten wird oder werden
kann. Des weiteren sollte aber auch der Grenzabstand zu
Gemeindeeigentum eingehalten werden.
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