Immobilienlexikon Grenzabstand
 
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Grenzabstand
Der Grenzabstand, welcher sehr verschieden ausgelegt ist, kann erkennen lassen, dass es je nach Art der Bepflanzung sowie auch auf die Nutzung des Grundstücks auch der Grenzabstand variieren kann. So wird der Grenzabstand neben der Landesbauordnung aber auch nach dem zivilrechtlichen Nachbarschaftsrecht eingeteilt. Allerdings sollte auch bei dem Grenzabstand von freier, bedingt freier, unfreier unterschieden werden. Hier zählen neben stark Laub, Frucht verlierenden wie großen Bäumen aber auch Sträucher zu den unfreien Grenzabständen und müssen somit bis zu 4m Grenzabstand zu der Grundstücksgrenze angelegt werden.   

 

 

 

Grenzabstand
Handelt es sich allerdings um Autoabstellplätze oder Garagen, fallen diese zu den freien Grenzabständen. Allerdings muss beachtet werden, dass jede Bebauung des eigenen Grundstücks, wie Garage, von dem Bauamt beantragt, genehmigt und abgenommen werden muss. Hier sollte allerdings auch unter den Nachbarn Zugeständnisse gemacht werden, falls der Grenzabstand nicht explizit eingehalten wird oder werden kann. Des weiteren sollte aber auch der Grenzabstand zu Gemeindeeigentum eingehalten werden.

 

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