Immobilienlexikon Gewährleistungsbürgschaft
 
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Gewährleistungsbürgschaft
Die Gewährleistungsbürgschaft von Bauunternehmern, Bauträgern oder Fertighausanbietern garantiert dem Auftraggeber die Nachbesserung von Baumängeln, die sich noch innerhalb der Gewährleistungsfrist offenbaren. Diese Nachbesserungen müssen in der Regel zwar vom ausführenden Unternehmen geleistet werden, im Falle einer zwischenzeitlichen Insolvenz haftet jedoch der Bürge. Der Auftraggeber sollte sich die Gewährleistungsbürgschaft auf jeden Fall vor der Auftragsvergabe vorlegen lassen und darauf achten, dass eine Bank diese Garantie übernimmt, sofern es rechtlich nicht ohnehin vorgeschrieben ist, z.B. bei Verträgen nach VOB. Alle anderen Bürgen können sich im Ernstfall als Sicherheitsrisiko für den Auftraggeber erweisen.

 

 

 


 

 

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