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Gewährleistung
Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen
und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags
zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder
Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine
Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der
gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie
zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als dass es
keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines
Garantieversprechens gibt. |
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Gewährleistung
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG
Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen
Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die
Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten
und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der
Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungs-ansprüche
bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der
Ware.
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