Immobilienlexikon Gerichtskosten
 
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Gerichtskosten
Jeder Immobilienkauf zieht automatisch auch Gerichtskosten nach sich, deren Höhe entscheidend vom Wert der erworbenen Immobilie abhängt. In der Regel wird dem Käufer für die Gerichtskosten, in denen unter anderem auch die Kosten für den Notar enthalten sind, ein Satz von 1,5 % des Immobilienwerts in Rechnung gestellt.
 

 

 

 
 
 

 

 

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